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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Trainingsvereinbarungen/ 10 er Karten/ Punktekarten der MedReha Lahn-Dill GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der MedReha Lahn-Dill GmbH  und ihren Kunden abgeschlossenen Trainingsvereinbarungen.

§ 2 Hausordnungen

Bei Nutzung der Einrichtung der MedReha Lahn-Dill GmbH unterliegt der Kunde der in der Einrichtung geltenden aushängenden Hausordnung.

§ 3 Unübertragbarkeit der Trainingsvereinbarung

(1) Die mit dem Vertragsabschluss erworbenen Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung des gesamten Vertrages auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der MedReha Lahn-Dill GmbH möglich.

(2) Der Kunde verpflichtet sich der MedReha Lahn-Dill GmbH gegenüber, die ihm ausgehändigte Chipkarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Verlust der Chipkarte unverzüglich schriftlich bei der MedReha Lahn-Dill GmbH zu melden.

§ 4 Zugangsberechtigung zur Einrichtung der MedReha Lahn-Dill GmbH

Der Kunde erhält bei Vertragsbeginn eine Chipkarte. Die persönlichen Trainingsdaten werden von dem Gerätehersteller MILON in einer Cloud von Amazon gespeichert unter dem BSI C5 Sicherheitskonzept. Der Kunde ist nur dann zur Nutzung der Einrichtung der MedReha Lahn-Dill GmbH berechtigt, wenn er sich bei Zutritt durch seine Chipkarte ausweisen kann.

§ 5 Folgen eines Verlustes der Chipkarte bzw. deren Überlassung an Dritte

(1) Bei Verlust der Chipkarte wird auf Kosten des Kunden Ersatz beschafft. Die Kosten hierfür betragen EUR 15,00.

(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Chipkarte des Kunden und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass die Chipkarte dem Dritten durch den Kunden vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass der Kunde einen Verlust der Chipkarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist der Kunde verpflichtet, für die Nutzung der Einrichtung der MedReha Lahn-Dill GmbH durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 50,00 zu zahlen. Weist der Kunde nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die MedReha Lahn-Dill GmbH bleibt unberührt.

§ 6 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Trainingsvereinbarung berechtigt zur Nutzung des gesamten Gerätebereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche).

(2) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Sportgeräte erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung) sind von dem  Kundenbeitrag mit umfasst.

(3) Die MedReha Lahn-Dill GmbH garantiert nicht dafür, dass dem Kunden zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der MedReha Lahn-Dill GmbH mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

(4) Die Nutzung der Kletterwand erfolgt nur nach sorgfältiger Einweisung durch das Fachpersonal der MedReha Lahn-Dill GmbH. Jeder Kunde klettert auf eigene Gefahr und Verantwortung. Durch die Benutzung der Anlage versichert der Kunde, die vorgenannte Einweisung erhalten zu haben und damit über grundlegende Kletterkenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns zu verfügen.

§ 7 Nutzungsbeitrag

Für die Leistungen, der MedReha Lahn-Dill GmbH schuldet der Kunde einen Nutzungsbeitrag. Er wird monatlich erhoben und ist fällig jeweils im Voraus für den beginnenden Monat. Eine Zahlung des monatlichen Beitrags ist ausschließlich durch Lastschrift möglich. Der Kunde erteilt der MedReha Lahn-Dill GmbH ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Die MedReha Lahn-Dill GmbH bestimmt den Zeitpunkt der Abbuchung der fälligen Leistungen.

§ 8 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der MedReha Lahn-Dill GmbH gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb der gesamten Einrichtung der MedReha Lahn-Dill GmbH untersagt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Die MedReha Lahn-Dill GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MedReha Lahn-Dill GmbH deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der MedReha Lahn-Dill GmbH zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in der Trainingsvereinbarung genannten Einrichtung.

(2) Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die MedReha Lahn-Dill GmbH zu bringen. Von Seiten der MedReha Lahn-Dill GmbH werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die MedReha Lahn-Dill GmbH zur Verfügung gestellten Spinde begründet keinerlei Pflichten der MedReha Lahn-Dill GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 10 Kündigungsrechte der MedReha Lahn-Dill GmbH

(1) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der acht Wochenbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die MedReha Lahn-Dill GmbH den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die MedReha Lahn-Dill GmbH ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Kunden gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 11 Kündigung durch den Kunden

(1) Der Kunde ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

1.   Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

2.   Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der MedReha Lahn-Dill GmbH unmöglich oder schädlich wäre.

3.   Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Kunden an einen Ort, der mehr als 50 km von der MedReha Lahn-Dill GmbH entfernt liegt.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der MedReha Lahn-Dill GmbH im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(3) Eine Kündigung des Kunden, gleich aus welchem Grund, muss der MedReha Lahn-Dill GmbH im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.

§ 12 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

Mit jedem Check-In in die MedReha Lahn-Dill ll GmbH werden die auf der Chipkarte gespeicherte Kundennummer sowie Datum und Uhrzeit erfasst. Die MedReha Lahn-Dill GmbH speichert diese Daten. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. Der Kunde stimmt der Auswertung seiner Daten zu individuellen Trainingszwecken zu.

§ 13 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben der Trainingsvereinbarung / 10 er Karte/ Punktekarte und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform-Klausel selbst.

Stand: 09.02.2022

Kontakt zum Team:

MedReha Lahn-Dill GmbH

Forsthausstraße 1-3
35578 Wetzlar
Tel. 06441 449 38 - 0
Fax 06441 449 38 - 22